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Mittwoch, 08. September 2010 

Mit einer Heilhypnose finden auch Sie wieder zu Entspannung, Gesundheit und Gelassenheit.

Das Drogenlexikon für die Jackentasche: mit Lexikon der Drogensprache

§ 30 c Vermögensstrafe

(1) In den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 und 13 ist § 43a des Strafgesetzbuches anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit der Täter Betäubungsmittel, ohne mit ihnen Handel zu treiben, veräußert, abgibt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

(2) In den Fällen der §§ 29a, 30, 30a und 30b ist § 43a des Strafgesetzbuches anzuwenden.

 
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