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werden gezielt aus chemischen Substanzen, deren Wirkungen bereits bekannt sind, durch geringe Veränderungen der chemischen Struktur als neue Wirkstoffe erzeugt bzw. aus mehreren vorhandenen Wirkstoffen neu kombiniert. Um die illegale Herstellung dieser synthetischen Drogen, die bei neuen Wirkstoffen noch nicht in den Anlagen des BtMG verzeichnet sind, zu erschweren, ist laut Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) die Herstellung bestimmter Ausgangsmaterialien und Grundstoffe genehmigungsbedürftig und überwachungspflichtig.
Chemische Wirkstoffe: Sie werden vor allem aus der Klasse der Amphetamine hergestellt.
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